Tagesbetreuung
Unter Tagesbetreuung oder Tagespflege versteht man das zeitlich begrenzte Aufnehmen von pflegebedürftigen Personen. Damit können pflegende Angehörige entlastet werden.
Je nach dem Grad ihrer Beeinträchtigung brauchen Pflegebedürftige, auch Menschen mit Demenz, Hilfe im Alltag. Bei leichten Einschränkungen reicht oftmals die Betreuung durch Angehörige oder Ehrenamtliche in der eigenen Wohnung. Die Tagesbetreuung richtet sich an Menschen, die zu Hause wohnen möchten, deren Pflegeaufwand aber die Möglichkeiten einer Betreuung daheim übersteigt.
Sie bietet sich auch an, um die gesunden Angehörigen in der häuslichen Pflege stunden- oder tageweise zu entlasten. Schön für die Besucher solch einer Tageseinrichtung ist, dass in diesen Pflegestätten Aktivitäten mit anderen angeboten werden.
Die Angebote der Tagespflegestätten eignen sich vor allem für Menschen im frühen oder mittleren Stadium von Demenz. Verhaltensauffälligkeiten und psychische Störungen, die bei Demenzkranken auftreten können, übersteigen oft die Möglichkeiten von Tagespflegestätten und machen den Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung nötig.
Zeitablauf in der Tagesbetreuung
Die meisten Tagespflegestätten kann man jeden Werktag besuchen. Einige Einrichtungen haben auch am Wochenende und an Feiertagen geöffnet. Üblicherweise werden die Gäste am Morgen von Angehörigen in die Einrichtung gebracht oder von Mitarbeitern der Tagespflegestätte abgeholt. Der Tag beginnt für die Gäste mit einem gemeinsamen Frühstück.
Bis zum Mittagessen werden unterschiedliche Aktivitäten angeboten, die von Gymnastik bis zum gemeinsamen Kochen reichen. Nach dem Mittagessen ruhen sich die Besucher aus. Danach werden Spaziergänge oder Gesellschaftsspiele angeboten. Am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen, bevor es zurück nach Hause geht. Es gibt auch Institutionen, die temporäre Tag- und Nacht-Aufenthalte anbieten, etwa für zwei oder fünf Tage/Nächte am Stück.
Kosten und Anlaufstellen
Die Kosten für eine Tagesbetreuung werden in Deutschland teilweise von der Pflegeversicherung erstattet. In der Schweiz werden Pflegekosten durch die reguläre Krankenversicherung bezuschusst, jedoch nicht die Betreuung. Die regionalen Anlaufstellen der Alzheimer-Organisationen können interessierten Betroffenen und ihren Angehörigen bei der Suche nach geeigneten Angeboten und ihrer Finanzierung weiterhelfen.
Links
➔ Anlaufstellen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
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