Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung trifft für Menschen Vorsorge für den Fall einer Pflegebedürftigkeit. Kann eine Person durch Krankheit oder Behinderung ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege sicherzustellen.

Das Pflegeversicherungssystem unterscheidet sich von Land zu Land. So ist eine Pflegeversicherung in Deutschland allgemein verpflichtend. In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenkasse die reinen Pflegekosten, die Kosten für Betreuung (die vor bei Menschen mit Demenz recht hoch sein können) und für Kost und Logis (im Heim) müssen die zu Pflegenden selber bezahlen. In Österreich gibt es ein staatliches Pflegegeld, zusätzlich kann man eine private Pflegeversicherung abschliessen, die über die Pensionskassen läuft.

Pflegeversicherung in Deutschland

In Deutschland ist die Pflegeversicherung als ein Teil der Gruppe der fünf so genannten gesetzlichen Sozialversicherungen für jeden verpflichtend. Zu den Sozialversicherungen zählen neben der Pflegeversicherung auch die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und die Unfallversicherung. 

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Die soziale Pflegeversicherung (SPV) ist seit 1995 gesetzlich geregelt. Die Vorschriften und Leistungen der SVP werden im Elften Buch Sozialgesetzbuch genau beschrieben. Wer in Deutschland privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschliessen.

Das Ausmass der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland von unabhängigen Gutachtern in fünf so genannte Pflegegrade eingeteilt. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach diesen Pflegegraden. Das wesentliche Kriterium für die Einteilung von Pflegebedürftigen in die Pflegegrade ist der Zeitaufwand für die Pflegepersonen.

Der Gutachter beurteilt das Ausmass der Pflegebedürftigkeit im Hinblick auf Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten, Psychosoziale Unterstützung, Hilfsbedarf in der Nacht und tagsüber, Unterstützung bei krankheitsbedingten Verrichtungen wie der Medikamenteneinnahme und Hilfsmanagement, also die Organisation der Hilfeleistungen.

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Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland

Die Pflegeversicherung in Deutschland erbringt je nach Pflegebedürftigkeit und Pflegeform unterschiedliche Geld- oder Sachleistungen. Die fünf Hauptleistungen heissen Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombileistung, Teilstationärer Leistungsbetrag und Stationärer Leistungsbetrag. Das Pflegegeld wird an Menschen ausgezahlt, die zu Hause durch Angehörige oder Ehrenamtliche betreut werden.

Als Pflegesachleistung wird bezeichnet, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause von einem professionellen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird und die Versicherung einen Teil dieser Kosten übernimmt. Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. In diesem Fall wird das Pflegegeld in dem Mass reduziert, in dem der Wert der Pflegesachleistungen zunimmt.

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Die sogenannten Teilstationären Leistungsbeträge werden an Pflegebedürftige ausgezahlt, um die Kosten für Aufenthalte unter 24 Stunden in Pflegeeinrichtungen zu decken. Damit ist meist eine Pflege gemeint, die nur nachts oder nur tagsüber stattfindet.

Die so genannten Stationären Leistungsbeträge werden an Pflegebedürftige ausgezahlt, die nicht mehr zuhause, sondern in Pflegeeinrichtungen leben. Bei allen Leistungen erstattet die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten ganz oder teilweise. Die Kosten für die professionelle ambulante oder stationäre Pflege werden aber nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen. 

In den Berechnungen der Leistungen wird davon ausgegangen, dass die Pflegebedürftigen einen Teil der anfallenden Kosten selbst tragen. Menschen in Deutschland, die diesen Eigenanteil nicht selbst finanzieren können, haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. Diese ergänzende Sozialleistung nennt man in Deutschland Hilfe zur Pflege.

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Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegeversicherung

Ein Antrag auf Kostenübernahme von Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung läuft in Deutschland in drei Schritten ab: 

  • Zunächst stellt der Versicherte bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen. Dabei kann ein ambulanter Pflegedienst oder ein Sozialarbeiter des Krankenhauses helfen. 
  • Als nächstes begutachtet ein unabhängiger Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) den Versicherten und erhebt den Pflegebedarf.
  • Schliesslich stuft die Pflegeversicherung den Versicherten in einen der fünf Pflegegrade ein. Daraus ergeben sich die Art und der Umfang der Geld- oder Sachleistungen durch die Pflegeversicherung. Zwischen Antrag und Bescheid vergehen meistens nur wenige Wochen.

Pflegeversicherung in der Schweiz

Anders als in Deutschland sind in der Schweiz Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen zwar auch verpflichtend, nicht aber Pflegeversicherungen. Schweizer Bundesbürger sind im Idealfall privat gegen das Risiko versichert, pflegebedürftig zu werden. Weil die privaten Pflegeversicherungen in der Schweiz aber nicht durch den Arbeitgeber oder den Staat bezuschusst werden, sind sie vergleichsweise teuer.

Bei der Finanzierung der Pflege in der Schweiz wird im Wesentlichen zwischen den Kosten der Pension, der Betreuung und der Pflegekosten unterschieden. Die Pensions- und Betreuungskosten müssen Pflegebedürftige selbst finanzieren. Die reinen Pflegekosten werden durch die reguläre Krankenversicherung bezahlt. 

Weil sowohl die Beteiligung durch die Pflegebedürftigen als auch der Zuschuss der Krankenversicherung gedeckelt wird, muss der Schweizer Staat eventuelle Restkosten übernehmen. Laut dem Schweizer Branchenverband Curaviva sind nur etwa 40 Prozent der Pflegedürftigen in der Lage, ihren Anteil an der Finanzierung zu übernehmen. Die übrigen 60 Prozent sind auf zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen.

Menschen in der Schweiz, die ihre Pflege nicht selbst finanzieren können, haben seit 1966 einen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung. Die ergänzende Sozialleistung nennt man in der Schweiz Ergänzungsleistungen (EL). Mit steigender Lebenserwartung werden allerdings immer mehr Menschen in der Schweiz pflegebedürftig. Weil vor allem die stationäre Pflege viel Geld kostet, fordern immer mehr Experten eine verpflichtende Pflegeversicherung.

➔ Carlo Knöpfel, Professor für Soziale Arbeit, sagt: «Die Pflegefinanzierung ist in der Schweiz nicht gut gelöst.»

Pflegeversicherung in Österreich

Zur finanziellen Unterstützung gibt es in Österreich ein staatliches Pflegegeld. Die Höhe des Beitrags ist vom Pflegebedarf abhängig und wird in sieben Stufen eingeteilt. Bei Stufe eins gibt es monatlich 157.30 Euro. Bei der höchsten Pflegestufe beträgt die Unterstützung 1688.90 Euro.

Zusätzliche Kosten – eine stationäre Einrichtung kostet monatlich gemäss Erhebungen der Wirtschafts Universität Wien monatlich 4050 Euro – bezahlen die Betroffenen in der Regel selber. Falls zu wenig Vermögen oder Einkommen vorhanden ist, wird unter bestimmten Bedingungen ein Kostenzuschuss nach dem Sozialhilfe- beziehungsweise Mindestsicherungsgesetz des Bundeslandes gewährt.

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Wer sich absichern möchte, kann eine private Pflegeversicherung abschliessen. Dabei wird vereinbart, dass die Pflegeversicherung Rentenzahlungen erbringt, wenn die Versicherte pflegebedürftig wird. Je nach Vereinbarungen und Prämien unterscheiden sich die Leistungen der Versicherung.

➔ Hier gibt’s Informationen des Sozialministeriums zu Alten- und Pflegeheimen

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