Missbrauch

Gewalt und Missbrauch gegenüber Menschen mit Demenz kommt leider häufig vor. Ein Überblick über dieses tabuisierte Thema.

Der Begriff Missbrauch bezeichnet verschiedene Formen der Regelverletzung und umschreibt Formen der Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung, Ausbeutung und Diskriminierung. Missbrauch von Menschen mit Demenz findet laut Studien viel häufiger im häuslichen Umfeld als in professionellen Einrichtungen. Die Formen reichen von verbaler und körperlicher Gewalt (etwa, in dem Betroffene angeschrien oder hart angefasst werden) bis zu sexuellen Übergriffen. Jeder Mensch kann, unabhängig vom Gesundheitszustand, Opfer von Misshandlung und Missbrauch werden. Doch es gibt Rahmenbedingungen, die solche Ereignisse fördern. Dazu zählen:

  • Körperliche Gebrechlichkeit
  • Soziale Isolation
  • Demenz oder andere psychische Krankheiten

Das sind Formen von Misshandlung und Missbrauch:  

  • Physischer (körperlicher) Missbrauch ist der Einsatz von Gewalt, beispielsweise Schlagen, Schubsen, Schütteln, Prügeln, aber auch Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder Essenszwang. 
  • Sexueller Missbrauch bedeutet sexuellen Kontakt ohne Einwilligung, durch Gewalt oder Androhung von Gewalt. Blutergüsse oder unerklärliche Blutungen im Sexualbereich können darauf hindeuten. Sexueller Missbrauch führt jedoch nicht immer zu körperlichen Verletzungen.
  • Psychischer (seelischer) Missbrauch verursacht emotionalen Stress oder Qualen. Seine Formen sind vielfältig und äussern sich etwa in Drohungen, Beleidigungen oder barschen Befehlen. Auch der Verlust von Augenhöhe, bei dem Ältere wie Kinder behandelt werden (Infantilisierung) ist eine Form seelischen Missbrauchs. 
  • Finanzieller Missbrauch ist vor allem möglich, wenn Vollmachten unterschrieben oder Betreuungspersonen eingesetzt wurden. Die Einschränkung der Freiheit einer älteren Person, wichtige Lebensentscheidungen selbst zu treffen – dazu zählt auch das Geldausgeben – wird manchmal als eine andere, subtilere Form von Missbrauch betrachtet.
  • Vernachlässigung ist das Ausbleiben der Bereitstellung von Nahrung, Arzneimitteln, körperlicher Hygiene oder anderer Notwendigkeiten, auch Aufmerksamkeit an sich. 

Quelle MSD Manual

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Was tun, wenn ein Verdacht auf Misshandlung gegeben ist?

Oft sind die Anzeichen für einen Missbrauch subtil. Wenn Pflegebedürftige Sorgen äussern, Ängste oder bestimmte Veränderungen auftreten, sollten sich Familienangehörige und Freunde sowie medizinische Fachkräfte und Ärzte bewusst sein, dass eventuell Misshandlung die Ursache dafür ist. Zu diesen Problemen gehören unter anderem:

  • Schlechte Hygiene oder unangenehmer Geruch
  • Druckgeschwüre
  • Gewichtsverlust und trockener Mund
  • Fehlende Brillen, Hörgeräte oder Zahnprothesen
  • Häufige Blutergüsse, Blutergüsse an Stellen, die in der Regel bei Unfällen nicht betroffen sind (wie z. B. das Gesäss) oder Blutergüsse in Form von Gegenständen (wie z. B. ein Gerät, Stock oder Gürtel)
  • Fesselspuren
  • Knochenbrüche
  • Kratzer und Schnitte
  • Angst, Depression, depressive Symptome und Passivität
  • Plötzliche finanzielle Änderungen wie Änderungen im Testament, Geldverlust oder Verlust sonstiger Vermögenswerte 

Hellhörig sollte man werden, wenn Betreuer, Pflegepersonal oder Ärzte sich wie folgt verhalten:

  • Den Pflegebedürftigen nicht zu Wort kommen lassen
  • Sie oder ihn wie ein Kind behandeln
  • Keine plausiblen Erklärungen für Verletzungen angeben

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Wo man Hilfe findet

Gewalt in der Pflege von Demenzkranken wird häufig übersehen und noch seltener strafrechtlich verfolgt. Umso wichtiger ist es, die Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und die Achtsamkeit im Umgang zu schärfen. So, wie es seit 2006 der «Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen» unternimmt. 

Auf gesetzlicher Seite gibt es in Deutschland und Österreich keine eigenen Beauftragten für das Thema «Gewalt in der Pflege». Es fehlt vielfach an personellen und finanziellen Ressourcen. In einem Kurzbericht über «Gewaltfreie Pflege» des «Medizinischen Dienst des Spitzenverbands Bund der Deutschen Krankenkassen» (MDS) von 2015 heisst es: «Der stereotype Verweis auf die bereits etablierte Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SPD) für Prävention von Gewalt in der Pflege, wie etwa durch kommunale Verantwortungsträger im Fachausschuss Altenhilfe und Pflege des Deutschen Vereins zu den Zwischenergebnissen des Projektes, geht an der vielerorts festzustellenden personellen Ausdünnung dieser wichtigen Aufgabe bewusst vorbei.»

Jedoch gibt es Vereine und Verbände, die sich entsprechend engagieren, so die deutsche (online-) Beratungsstelle «Pflege in Not», bestehend aus einer Sozialpädagogin, einer Psychologin, einer Krankenschwester und Ehrenamtlichen. In der Schweiz existiert die «Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter» (UBA) , die in Konfliktsituationen – auch bei Misshandlung – aufklärt und vermittelt. In Österreich informiert und vermittelt die Website Gewaltinfo.at zum Thema.

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> Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet eine Website, auf der man sich informieren kann

> In der Schweiz ist die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) die erste Anlaufstelle

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