Finanzierung
Die Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz ist aufwendig. Dieser Beitrag zeigt auf, wie die Kosten dafür getragen werden können.
Bereits in einem frühen Stadium benötigen manche Menschen mit Demenz Betreuung. Mit dem Voranschreiten der Erkrankung steigt der Pflege- und Betreuungsbedarf. Laut einer Studie des Kompetenznetzes Degenerative Demenzen der Uniklinik Bonn belaufen sich in Deutschland die Kosten für Patienten im leichten Krankheitsstadium auf etwa 16’000 Euro jährlich, im mittleren Verlauf steigen sie auf 29’000 Euro und bei schwerer Demenz auf 44’000 Euro.
Dabei entfallen etwa fünf Prozent der Ausgaben auf Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Diagnostik und die restlichen 95 Prozent auf Pflege und Betreuung. Bei rund 1,7 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland, 140’000 in der Schweiz und 130’000 in Österreich entstehen jährlich folgende Gesamtkosten:
- In Deutschland belaufen sich die jährlichen Kosten für Demenzerkrankungen nach Berechnungen des Deutschen Zentrums für Degenerative Erkrankungen in Greifswald auf 34 Milliarden Euro pro Jahr.
- In der Schweiz verursachen demenzielle Erkrankungen geschätzte Gesamtkosten von 11,8 Milliarden Franken jährlich. Davon entfallen 5,5 Milliarden Franken auf die Leistungen der Angehörigen.
- In Österreich wird jährlich etwa eine Milliarde Euro für die Versorgung von Menschen mit Demenz ausgegeben, 75 Prozent davon für Pflege- und Betreuungskosten. Nicht eingerechnet sind dabei die informellen Kosten, also die von Angehörigen geleistete Pflege. Ihr Anteil an den gesamten Pflege- und Betreuungsleistungen liegt in Österreich bei über 80 Prozent.
Die Unterstützungsangebote der Krankenkassen und Sozialversicherungsträger sind in Deutschland, der Schweiz und Österreich sehr unterschiedlich und die Bestimmungen zum Teil recht kompliziert.
Unterstützungsangebote in Deutschland
Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung für die vollstationäre Pflege und Betreuung bis zu 2005 Euro im Monat. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung – zwischen 1010 und 2300 Euro monatlich – trägt der Pflegebedürftige selbst. Kann er dies nicht, müssen das Sozialamt oder unterhaltspflichtige Angehörige einen Teil der Kosten übernehmen; Kinder aber nur dann, wenn ihr Jahresbruttogehalt über 100’000 Euro liegt.
Unabhängig vom Pflegegrad bekommt jeder Pflegebedürftige einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro, der zweckgebunden ist und mit Rechnungen belegt werden muss. Patienten mit Pflegegrad 1 erhalten ausserdem bis zu 4000 Euro für den pflegegerechten Umbau der Wohnung und Sonderleistungen von 214 Euro monatlich zum Leben in einer Pflegewohngemeinschaft.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die sich von Angehörigen oder Freunden pflegen lassen, erhalten bis zu 901 Euro Pflegegeld, das frei verwendet werden kann, oder sogenannte Sachleistungen bis zu 1995 Euro für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
➔ Hier gibt es Details zu den Unterstützungsangeboten in Deutschland
Unterstützungsangebote in der Schweiz
Krankenkassen und Sozialversicherungen decken auch in der Schweiz nur einen Teil der Kosten. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Grundpflege (etwa Hilfe bei der Körperpflege), die auf ärztliche Verordnung hin durch die ambulanten Pflegeangebote der Spitex-Organisationen oder ein anderes anerkanntes Krankenpflegepersonal erbracht werden.
Nicht kassenpflichtige Leistungen wie Betreuung und Unterstützung im Haushalt müssen die Pflegebedürftigen selbst bezahlen, sofern sie keine Zusatzversicherungen dafür abgeschlossen haben. Wer für Alltagsverrichtungen auf Hilfe angewiesen ist, kann finanzielle Unterstützung von der Hilflosenentschädigung erhalten, unabhängig von Einkommen oder Vermögen, aber abhängig vom Grad der Beeinträchtigung.
Bei der Pflege und Hilfe durch Angehörige bezahlen einige wenige Kantone und Gemeinden unter bestimmten Bedingungen Pflegebeiträge, dies aber nur in geringer Höhe. Ausserdem muss der Demenzkranke mindestens eine Hilflosigkeit mittleren Grades aufweisen.
Bei einem Kurzaufenthalt im Heim bezahlt die Grundversicherung Beiträge entsprechend der Pflegebedürftigkeit des Patienten. Bei einem Langzeitaufenthalt im Pflegeheim übernimmt die obligatorische Krankenversicherung je nach Pflegebedarfsstufe nur die Pflegekosten.
Die Betreuungskosten sind von den Heimbewohnern selbst zu tragen. Die Kosten für Wohnen, Essen und Betreuung, die sogenannten Pensions- oder Hotelleriekosten, machen den gössten Teil aus und fallen ebenfalls nicht unter die Leistungspflicht der Kassen.
Die Durchschnittskosten einer demenzkranken Person, die zu Hause betreut wird, betragen 70’121 Franken pro Jahr, während sich die Durchschnittskosten bei Menschen mit Demenz im Heim auf 89’756 Franken pro Jahr belaufen.
Im Schnitt müssen Betroffene und Angehörige etwa 40 Prozent davon übernehmen. Bei alleinstehenden Menschen mit mittelschwerer oder schwerer Demenz würden diese Kosten die jeweiligen Maximalrenten der Alters- und Hinterlassenenversicherung überschreiten.
➔ Hier finden Sie Tipps, welche Einrichtung in der Schweiz die Kosten einer Demenzerkrankung trägt
Unterstützungsangebote in Österreich
Das Pflegegeld wird beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt und je nach Pflegebedarf in sieben Stufen bemessen. Bei einer demenziellen Erkrankung kann dabei ein Zuschlag für zusätzlich 25 Stunden pro Monat berücksichtigt werden. Für eine 24-Stunden- Betreuung erhalten die Pflegebedürftigen eine monatliche Unterstützung von bis zu 1100 Euro für festangestellte und bis zu 550 Euro für selbstständige Pflegekräfte.
Finanziell benachteiligte Demenzkranke oder deren Angehörige können bei der Volkshilfe Unterstützungsgeld für Betreuungsstunden oder Pflegebedarfsmittel beantragen. Die jährlichen Zuwendungen für pflegende Angehörige betragen je nach Pflegestufe des Demenzkranken zwischen 1500 und 2500 Euro.
➔ Hier gibt es Informationen zur finanziellen Unterstützung von Menschen mit Demenz in Österreich
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